Nach der Geburt – Was ist alles zu tun?

Wenn ein Baby geboren wird, ist dies jedes Mal für die Eltern wie auch die Angehörigen wie ein Wunder der Natur. Neun Monate lang hat die Mutter das Kind im Bauch getragen, einige Schmerzen hat …

Wenn ein Baby geboren wird, ist dies jedes Mal für die Eltern wie auch die Angehörigen wie ein Wunder der Natur. Neun Monate lang hat die Mutter das Kind im Bauch getragen, einige Schmerzen hat sie für das Kind gelitten, so lange hat man darauf gewartet, aber das Warten hat sich gelohnt. Die ersten Tage mit dem Kind zuhause sind sehr schön, die Freude, dass das Kind gesund und munter ist überwiegt. Die ersten Tage werden jedoch auch anstrengend sein, denn für die frisch gebackenen Eltern ist alles neu und ungewohnt. Sie sollten sich daher schon vor der Geburt um einige organisatorischen Dinge kümmern, damit sie nachher mehr Zeit für sich und ihr Kind haben.

Privat: Zum einen muss nach der Geburt der Familie und den Freunden bescheid gegeben werden. Besonders schön kann dies durch eine Geburtskarte geschehen. Da man in den Tagen nach der Geburt wenig Zeit hat, selbst aufwendig Karten zu schreiben und mit Bildern des Kindes zu bekleben, bietet babykarten-paradies.de viele Geburtskarten in verschiedenen Farben und Stilrichtungen an. Sie können auf der Internetseite von babykarten-paradies.de Ihr persönliches Motiv auswählen, die Farbe sowie das Format der Karte bestimmen und die Karte mit Bildern und Sprüchen individualisieren. Jetzt muss nur noch die Anzahl eingegeben werden und die Karten landen wenige Tage später bei Ihnen zu Hause.

Formalitäten: Auch die Behörden müssen über die Geburt ihres Kindes in Stand gesetzt werden. Damit die Mutter sich in den Tagen nach der Geburt schonen kann, kann eine Bevollmächtigung ausgestellt werden, die es auch Angehörigen erlaubt, die Botengänge zu den verschiedenen Ämtern zu erledigen. Zu aller erst das Standesamt: Innerhalb von sieben Werktagen nach dem Geburtstermin muss ihr Kind beim Standesamt gemeldet werden. Bringen Sie dafür unbedingt die Geburtsbescheinigung mit und falls sie unverheiratet sind, auch eine Vaterschaftsurkunde. Diese kann bereits in der Schwangerschaft vom Jugendamt ausgestellt werden und ist kostenlos. Wenige Tage später bekommt man dann vom Standesamt einen Anruf und die Geburtsurkunde kann abgeholt werden. Als nächstes sollten sie eine Kopie der Geburtsurkunde an ihre Krankenkasse schicken, bei der sie ihr Kind anmelden und versichern wollen. Dabei können sie sich auch gleichzeitig um das Mutterschaftsgeld kümmern. Mütter, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten während der gesetzlichen Schutzfristen Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse. Auch Kinder- und Elterngeld sollte in der nächsten Zeit beantragt werden. Diese beiden Gelder wirken jedoch rückwirkend, falls sie also nicht sofort Zeit haben, sie Anträge auszufüllen, können sie dies auch innerhalb der nächsten drei Monate noch machen. Für das Kindergeld muss ein Antrag vom Arbeitsamt ausgefüllt werden und zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde zurückgebracht werden. Für das Elterngeld gibt es oft extra Elterngeldstellen oder sie fragen dazu im Rathaus nach. Auch zum Thema Elternzeit können Sie dort Informationen bekommen. Der Antrag auf Elternzeit muss jedoch spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber vorliegen. Kümmern Sie sich daher am Besten schon vorher darum.

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